Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen
Abschluß:
Alle Lieferungen erfolgen ausschließlich auf Grund dieser
Bedingungen. Die Geschäftsbedingungen des Käufers gelten nur, wenn sie
der Verkäufer schriftlich anerkannt hat. Bei abweichenden
Einkaufsbedingungen gelten diese
Verkaufsbedingungen spätestens mit der Abnahme der Ware als angenommen.
Alle Vereinbarungen (auch wenn der Verkäufer ein Angebot machte) –
insbesondere soweit sie diese Bedingungen abändern – sind erst
rechtswirksam,
wenn sie schriftlich vom Verkäufer bestätigt wurden.
Angebot:
Unsere Angebote erfolgen freibleibend. Muster und Proben sind unverbindliche Rahmenangaben.
Lieferung:
Die vom Verkäufer genannten Lieferfristen gelten nur annähernd. Für
die Einhaltung von Lieferfristen und Lieferterminen wird nur bei
ausdrücklicher Übernahme einer Gewähr gehaftet. Die Lieferfrist verlängert sich – unbeschadet
der Rechte des Verkäufers aus Verzug des Käufers – um den Zeitpunkt, um
den der Käufer mit seinen Verpflichtungen aus diesem oder einem anderen
Abschluß in Verzug ist. Teillieferungen darf der Käufer nicht
zurückweisen. Höhere Gewalt und
Ereignisse, die ohne Verschulden des Verkäufers die Lieferung
wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen ihn, auch wenn
sie bei Vorlieferung eintreten, die Lieferung um die Dauer der
Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben
oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurückzutreten,
ohne zu Schadenersatz verpflichtet zu sein. Als Fälle höherer Gewalt
gelten beispielsweise Betriebsstörungen oder Betriebseinschränkungen,
Störungen bei Eisenbahnen, auf Wasserwegen, Wagen-, Schiffs- oder
Arbeitermangel, behördliche Maßnahmen, die den Versand behindern,
verzögern oder übermäßig erschweren, Einfuhr- und Ausfuhrverbote,
Beschlagnahmen usw. Verschulden der Lieferwerke oder anderer Dritter,
von deren Mitwirkung
die Lieferung abhängig ist, sowie Verschulden von Erfüllungsgehilfen
mit Ausnahme von Vorsatz hat der Verkäufer nicht zu vertreten.
Laufende Lieferungen:
Soll eine bestimmte Menge nach und nach in Teilposten geliefert
werden, so wird der Verkäufer bemüht sein, die Teilmengen nach Zeit und
Umfang ungefähr gleichmäßig über den Lieferzeitraum zu verteilen.
Rücklieferung:
Eine Rücklieferung der Ware kann nur erfolgen, wenn:
a) der Käufer dem Verkäufer den Umfang der beabsichtigten Rücklieferung unter Angabe der Gründe schriftlich mitteilt und b)
der Verkäufer die Rücknahme schriftlich bestätigt. Eine Vergütung
erfolgt jedoch ausschließlich, wenn die zurückgesandte Ware a) nicht
überlagert, sich b) in einwandfreiem, wiederverkäuflichen
Originalzustand befindet und
c) frei Haus angeliefert wird, abzüglich einer 20% Einlagerungs- und Bearbeitungsgebühr.
Der Käufer erkennt diese Bedingungen durch seine Rücklieferung an.
Preise:
Die Preise sind freibleibend. Wenn nicht ausdrücklich anders
vereinbart, werden die am Tage der Lieferung gültigen Preise der dann
gültigen Preisliste berechnet. Die zu diesem Zeitpunkt gültige Preisliste ist Bestandteil des
Vertrages. Die empfohlenen Verkaufspreise verstehen sich ab Lager Wesel zuzüglich Frachtkosten von 6,00€ pro Paket per DPD oder je nach Aufwand Speditionskosten. Soweit im Preis Frachten, Umschlagkosten, Steuern und/oder
sonstige Abgaben enthalten sind und diese sich zwischen Vertragsabschluß und Lieferung
erhöhen, ist der Verkäufer berechtigt, diese Erhöhungen auf den
vereinbarten Preis aufzuschlagen. Kursschwankungen bei Devisen berechtigen uns zu kurzfristigen
Anhebungen oder Senkungen von Preisen laut unseren jeweiligen
Preislisten.
Zahlungsbedingungen – Sicherheiten:
Alle Lieferungen sind bar ohne jeden Abzug jeweils in EUR sofort
nach Empfang der Rechnung zu bezahlen. Bei Überschreitung des
Zahlungsziels sind Verzugszinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken
berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite, jedoch
mindestens in Höhe von 3% über dem Diskontsatz der Europäischen
Zentralbank zu zahlen. Die Geltendmachung weiterer Schäden bleibt
vorbehalten. Wechsel werden gegebenenfalls nur erfüllungshalber
angenommen; alle Spesen und Zinsen trägt der Käufer. Verschlechtern
sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Käufers so stark, daß die
Erfüllung der Forderungen des Verkäufers gefährdet ist, oder gerät der
Käufer mit der Zahlung in Verzug, so kann der Verkäufer nach seiner
Wahl sofortige Zahlung oder Sicherheit für seine Forderung verlangen.
Kommt der Käufer diesem Verlangen nicht nach, so kann der Verkäufer die
Lieferung noch nicht ausgelieferter Mengen aus allen
Vertragsabschlüssen verweigern und Schadenersatz verlangen oder von
diesem Vertrag sowie allen anderen etwa geschlossenen Verträgen
zurücktreten. Die Reisenden, Handelsvertreter oder im Außendienst
tätigen Angestellten des Verkäufers sind zur Entgegennahme von
Zahlungen ohne schriftliche Vollmacht nicht berechtigt.
Eigentumsvorbehalt:
a) Sämtliche Lieferungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung
aller Ansprüche des Verkäufers dessen Eigentum. Sofern der Käufer die
unter Eigentumsvorbehalt gelieferteWareeinemKommissionär, Spediteur,
Lagerhalter oder Frachtführer übergibt, hat der Käufer hiervon sofort
dem Verkäufer Mitteilung zu machen. Der Verkäufer ist berechtigt, den
vorgenannten Personen bzw. Firmen den Eigentumsvorbehalt offenzulegen.
b) Von einer Pfändung oder einer anderen Beeinträchtigung durch Dritte
hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich zu benachrichtigen. Die
dadurch auf Grund einer notwendig werdenden Intervention (insbesondere
eines Interventionsprozesses) entstehenden Kosten hat der Käufer zu
tragen.
c) Der Käufer darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen
Geschäftsverkehr verarbeiten und zu seinen üblichen
Geschäftsbedingungen veräußern.
d) Eine Be- und/oder Verarbeitung erfolgt für uns, ohne uns zu
verpflichten und ohne daß unser Eigentum hierdurch untergeht. Die be-
oder verarbeitete Ware dient unserer Sicherheit in Höhe des
Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware. Verarbeitet der Käufer unsere
Vorbehaltsware mit anderen fremden Waren, so steht uns an der neuen
Sache Miteigentum zu im Verhältnis des Wertes aller verarbeiteten Waren
im Zeitpunkt der Verarbeitung. Die neue Sache gilt insoweit als
Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen.
e) Veräußert der Käufer die Vorbehaltsware, so tritt er bereits jetzt
seine Ansprüche aus dieser Veräußerung in Höhe des vom Verkäufer für
die Ware in Rechnung gestellten Betrages ab, gleichviel, ob er die Ware
unverarbeitet oder verarbeitet oder zusammen mit anderen Leistungen
oder ob er sie an einen oder mehrere Abnehmer veräußert. Veräußert der
Käufer die Vorbehaltsware verarbeitet oder unverarbeitet zusammen mit
anderen dem Verkäufer nicht gehörenden Waren, so gilt die Abtretung der
Ansprüche an den Verkäufer nur in Höhe des sich aus der Rechnung des
Verkäufers ergebendenWertes der mitverkauftenWare. Der Käufer ist zur
Einziehung der abgetretenen Forderungen berechtigt.
f) Befindet sich der Käufer in Verzug, verstößt er gegen die ihm
obliegenden Verpflichtungen oder verschlechtern sich seine
wirtschaftlichen Verhältnisse so, daß der Anspruch des Verkäufers
gefährdet ist, so ist dieser jederzeit berechtigt, aa) die Ermächtigung
zur Veräußerung bzw. zur Verarbeitung der Vorbehaltsware zu widerrufen (vgl. Abs. c), bb) die Herausgabe der Vorbehaltsware zu
verlangen, ohne daß dem Käufer gegen diesen Herausgabeanspruch ein
Zurückbehaltungsrecht zusteht und ohne daß der Verkäufer hierdurch vom
Vertrage zurücktritt, und cc) die Drittschuldner von der Abtretung zu
unterrichten und die Ermächtigung zur Einziehung der Forderungen zu
widerrufen (vgl. Abs. e).
g) Auf Verlangen des Verkäufers erteilt der Käufer dem Verkäufer zur
Geltendmachung seiner Rechte die erforderlichen Auskünfte und händigt
ihm die Unterlagen aus.
h) Übersteigt der Wert der für den Verkäufer bestehenden Sicherheiten
seine Forderungen um mehr als 25%, so gibt er auf Verlangen Sicherheiten in entsprechender Höhe nach seiner Wahl frei.
i) Befindet sich der Käufer in Zahlungsverzug, so gilt die Ermächtigung
zur Veräußerung oder Verarbeitung der Vorbehaltsware mit
Verzugseintritt als widerrufen.
Versand und Gefahrübergang:
Mit Übergabe an den Frachtführer, spätestens jedoch mit dem
Verlassen der Versandstation oder des Lagers geht die Gefahr –
einschließlich einer Beschlagnahme – in jedem Fall auf den Käufer über. Transportschäden sind sofort beim
Frachtführer zu reklamieren und Schadensersatz zu fordern. Wir tragen
keine Verantwortung für Transportschwierigkeiten. Versicherungen gegen
Schäden und Verzögerung der Lieferung beim Transport werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers auf seine Kosten
vorgenommen. Mängelhaftung: Einwendungen gegen Gewicht, Menge und Güte
der Ware können nur dann berücksichtigt werden, wenn sie sofort nach
Erhalt der Sendung erfolgen. Kosten, die dem Verkäufer und/oder seinen
Vorlieferanten durch unbegründete Beanstandungen entstehen, gehen zu
Lasten des Käufers. Die Ansprüche aus Mängelrügen sind nach Wahl des
Verkäufers beschränkt auf eine Minderung des Kaufpreises oder
Nachlieferung mangelfreierWare. Ansprüche auf Ersatz direkten oder
indirekten Schadens sind ausgeschlossen. Durch die Mängelrüge wird die
Pflicht, fristgerecht in voller Höhe zu zahlen, nicht berührt. Soweit
nachgewiesene Mängel von Lieferanten des Verkäufers zu vertreten sind,
ist dieser berechtigt, die Mängelrügen an den Lieferanten weiterzugeben
und seine Mängelansprüche an den Käufer abzutreten. In diesem Fall
bestehen keine weiteren Ansprüche gegen den Verkäufer. Beanstandungen
durch den Käufer sind in jedem Fall ausgeschlossen, wenn sonstige
Beimischungen, Materialien usw. vom Käufer zugegeben bzw. verwendet
werden, die nicht von uns bezogen bzw. ausdrücklich schriftlich
zugelassen werden. Beanstandungen sind dann ausgeschlossen, wenn der
Käufer nicht unsere kompletten Systeme verarbeitet und verwendet.
Unsere anwendungstechnischen Empfehlungen in Wort und Schrift, die zur
Unterstützung des Käufers / Verarbeiters entsprechend dem derzeitigen
Kenntnisstand in Wissenschaft und Praxis gegeben werden, sind
unverbindlich und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis und
keine Nebenwirkungen aus dem Kaufvertrag. Sie entbinden den Käufer
nicht davon, unsere Produkte auf ihre Eignung für den vorgesehenen
Verwendungszweck in eigener Verantwortung selbst zu prüfen. Für
geringfügige Abweichungen unserer Lieferung – insbesondere hinsichtlich
Farbton, Struktur, Viskosität, Trocknungszeit, Abbindezeit – haften wir
nicht. Eine Gewährleistung für die mit gelieferten Materialien
hergestellten Verbindungen / Anstriche und Beschichtungen kann nicht
übernommen werden, da wir keinen Einfluß auf die sachgemäße
Verarbeitung haben. Erfüllungsort und Gerichtsstand: Erfüllungsort für
die Lieferung ist die Versandstation. Gerichtsstand für alle
Rechtsstreitigkeiten ist Wesel.
Teilnichtigkeit:
Die Nichtigkeit eines Teils dieser Bedingungen berührt nicht die
Gültigkeit der übrigen Bedingungen. Ebenso bleibt der Vertrag bestehen,
wenn einzelne Teile oder einzelne Abreden nichtig sind.
Datenschutz:
Wir sind berechtigt, die bezüglich der Geschäftsbeziehung oder im
Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den Auftraggeber, gleich
ob diese vom Auftraggeber oder von Dritten stammen, im Sinne des Datenschutzgesetzes zu verarbeiten. Stand: 1. Februar 2004
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