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Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen

Abschluß:

Alle Lieferungen erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Bedingungen. Die Geschäftsbedingungen des Käufers gelten nur, wenn sie der Verkäufer schriftlich anerkannt hat. Bei abweichenden Einkaufsbedingungen gelten diese Verkaufsbedingungen spätestens mit der Abnahme der Ware als angenommen. Alle Vereinbarungen (auch wenn der Verkäufer ein Angebot machte) – insbesondere soweit sie diese Bedingungen abändern – sind erst rechtswirksam,
wenn sie schriftlich vom Verkäufer bestätigt wurden.

Angebot:

Unsere Angebote erfolgen freibleibend. Muster und Proben sind unverbindliche Rahmenangaben.

Lieferung:

Die vom Verkäufer genannten Lieferfristen gelten nur annähernd. Für die Einhaltung von Lieferfristen und Lieferterminen wird nur bei ausdrücklicher Übernahme einer Gewähr gehaftet. Die Lieferfrist verlängert sich – unbeschadet der Rechte des Verkäufers aus Verzug des Käufers – um den Zeitpunkt, um den der Käufer mit seinen Verpflichtungen aus diesem oder einem anderen Abschluß in Verzug ist. Teillieferungen darf der Käufer nicht zurückweisen. Höhere Gewalt und Ereignisse, die ohne Verschulden des Verkäufers die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen ihn, auch wenn sie bei Vorlieferung eintreten, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurückzutreten, ohne zu Schadenersatz verpflichtet zu sein. Als Fälle höherer Gewalt gelten beispielsweise Betriebsstörungen oder Betriebseinschränkungen, Störungen bei Eisenbahnen, auf Wasserwegen, Wagen-, Schiffs- oder Arbeitermangel, behördliche Maßnahmen, die den Versand behindern, verzögern oder übermäßig erschweren, Einfuhr- und Ausfuhrverbote, Beschlagnahmen usw. Verschulden der Lieferwerke oder anderer Dritter, von deren Mitwirkung die Lieferung abhängig ist, sowie Verschulden von Erfüllungsgehilfen mit Ausnahme von Vorsatz hat der Verkäufer nicht zu vertreten.

Laufende Lieferungen:

Soll eine bestimmte Menge nach und nach in Teilposten geliefert werden, so wird der Verkäufer bemüht sein, die Teilmengen nach Zeit und Umfang ungefähr gleichmäßig über den Lieferzeitraum zu verteilen.

Rücklieferung:

Eine Rücklieferung der Ware kann nur erfolgen, wenn:
a) der Käufer dem Verkäufer den Umfang der beabsichtigten Rücklieferung unter Angabe der Gründe schriftlich mitteilt und
b) der Verkäufer die Rücknahme schriftlich bestätigt. Eine Vergütung erfolgt jedoch ausschließlich, wenn die zurückgesandte Ware a) nicht überlagert, sich b) in einwandfreiem, wiederverkäuflichen Originalzustand befindet und
c) frei Haus angeliefert wird, abzüglich einer 20% Einlagerungs- und Bearbeitungsgebühr.
Der Käufer erkennt diese Bedingungen durch seine Rücklieferung an.

Preise:

Die Preise sind freibleibend. Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden die am Tage der Lieferung gültigen Preise der dann gültigen Preisliste berechnet. Die zu diesem Zeitpunkt gültige Preisliste ist Bestandteil des Vertrages. Die empfohlenen Verkaufspreise verstehen sich ab Lager Wesel zuzüglich Frachtkosten von 6,00€ pro Paket per DPD oder je nach Aufwand Speditionskosten. Soweit im Preis Frachten, Umschlagkosten, Steuern und/oder sonstige Abgaben enthalten sind und diese sich zwischen Vertragsabschluß und Lieferung erhöhen, ist der Verkäufer berechtigt, diese Erhöhungen auf den vereinbarten Preis aufzuschlagen. Kursschwankungen bei Devisen berechtigen uns zu kurzfristigen Anhebungen oder Senkungen von Preisen laut unseren jeweiligen Preislisten.

Zahlungsbedingungen – Sicherheiten:

Alle Lieferungen sind bar ohne jeden Abzug jeweils in EUR sofort nach Empfang der Rechnung zu bezahlen. Bei Überschreitung des Zahlungsziels sind Verzugszinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite, jedoch mindestens in Höhe von 3% über dem Diskontsatz der Europäischen Zentralbank zu zahlen. Die Geltendmachung weiterer Schäden bleibt vorbehalten. Wechsel werden gegebenenfalls nur erfüllungshalber angenommen; alle Spesen und Zinsen trägt der Käufer. Verschlechtern sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Käufers so stark, daß die Erfüllung der Forderungen des Verkäufers gefährdet ist, oder gerät der Käufer mit der Zahlung in Verzug, so kann der Verkäufer nach seiner Wahl sofortige Zahlung oder Sicherheit für seine Forderung verlangen. Kommt der Käufer diesem Verlangen nicht nach, so kann der Verkäufer die Lieferung noch nicht ausgelieferter Mengen aus allen Vertragsabschlüssen verweigern und Schadenersatz verlangen oder von diesem Vertrag sowie allen anderen etwa geschlossenen Verträgen zurücktreten. Die Reisenden, Handelsvertreter oder im Außendienst tätigen Angestellten des Verkäufers sind zur Entgegennahme von Zahlungen ohne schriftliche Vollmacht nicht berechtigt.

Eigentumsvorbehalt:

a) Sämtliche Lieferungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Ansprüche des Verkäufers dessen Eigentum. Sofern der Käufer die unter Eigentumsvorbehalt gelieferteWareeinemKommissionär, Spediteur, Lagerhalter oder Frachtführer übergibt, hat der Käufer hiervon sofort dem Verkäufer Mitteilung zu machen. Der Verkäufer ist berechtigt, den vorgenannten Personen bzw. Firmen den Eigentumsvorbehalt offenzulegen.
b) Von einer Pfändung oder einer anderen Beeinträchtigung durch Dritte hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich zu benachrichtigen. Die dadurch auf Grund einer notwendig werdenden Intervention (insbesondere eines Interventionsprozesses) entstehenden Kosten hat der Käufer zu tragen.
c) Der Käufer darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr verarbeiten und zu seinen üblichen Geschäftsbedingungen veräußern.
d) Eine Be- und/oder Verarbeitung erfolgt für uns, ohne uns zu verpflichten und ohne daß unser Eigentum hierdurch untergeht. Die be- oder verarbeitete Ware dient unserer Sicherheit in Höhe des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware. Verarbeitet der Käufer unsere Vorbehaltsware mit anderen fremden Waren, so steht uns an der neuen Sache Miteigentum zu im Verhältnis des Wertes aller verarbeiteten Waren im Zeitpunkt der Verarbeitung. Die neue Sache gilt insoweit als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen.
e) Veräußert der Käufer die Vorbehaltsware, so tritt er bereits jetzt seine Ansprüche aus dieser Veräußerung in Höhe des vom Verkäufer für die Ware in Rechnung gestellten Betrages ab, gleichviel, ob er die Ware unverarbeitet oder verarbeitet oder zusammen mit anderen Leistungen oder ob er sie an einen oder mehrere Abnehmer veräußert. Veräußert der Käufer die Vorbehaltsware verarbeitet oder unverarbeitet zusammen mit anderen dem Verkäufer nicht gehörenden Waren, so gilt die Abtretung der Ansprüche an den Verkäufer nur in Höhe des sich aus der Rechnung des Verkäufers ergebendenWertes der mitverkauftenWare. Der Käufer ist zur Einziehung der abgetretenen Forderungen berechtigt.
f) Befindet sich der Käufer in Verzug, verstößt er gegen die ihm obliegenden Verpflichtungen oder verschlechtern sich seine wirtschaftlichen Verhältnisse so, daß der Anspruch des Verkäufers gefährdet ist, so ist dieser jederzeit berechtigt, aa) die Ermächtigung zur Veräußerung bzw. zur Verarbeitung der Vorbehaltsware zu widerrufen (vgl. Abs. c), bb) die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen, ohne daß dem Käufer gegen diesen Herausgabeanspruch ein Zurückbehaltungsrecht zusteht und ohne daß der Verkäufer hierdurch vom Vertrage zurücktritt, und cc) die Drittschuldner von der Abtretung zu unterrichten und die Ermächtigung zur Einziehung der Forderungen zu widerrufen (vgl. Abs. e).
g) Auf Verlangen des Verkäufers erteilt der Käufer dem Verkäufer zur Geltendmachung seiner Rechte die erforderlichen Auskünfte und händigt ihm die Unterlagen aus.
h) Übersteigt der Wert der für den Verkäufer bestehenden Sicherheiten seine Forderungen um mehr als 25%, so gibt er auf Verlangen Sicherheiten in entsprechender Höhe nach seiner Wahl frei.
i) Befindet sich der Käufer in Zahlungsverzug, so gilt die Ermächtigung zur Veräußerung oder Verarbeitung der Vorbehaltsware mit Verzugseintritt als widerrufen.

Versand und Gefahrübergang:

Mit Übergabe an den Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen der Versandstation oder des Lagers geht die Gefahr – einschließlich einer Beschlagnahme – in jedem Fall auf den Käufer über. Transportschäden sind sofort beim Frachtführer zu reklamieren und Schadensersatz zu fordern. Wir tragen keine Verantwortung für Transportschwierigkeiten. Versicherungen gegen Schäden und Verzögerung der Lieferung beim Transport werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers auf seine Kosten vorgenommen. Mängelhaftung: Einwendungen gegen Gewicht, Menge und Güte der Ware können nur dann berücksichtigt werden, wenn sie sofort nach Erhalt der Sendung erfolgen. Kosten, die dem Verkäufer und/oder seinen Vorlieferanten durch unbegründete Beanstandungen entstehen, gehen zu Lasten des Käufers. Die Ansprüche aus Mängelrügen sind nach Wahl des Verkäufers beschränkt auf eine Minderung des Kaufpreises oder Nachlieferung mangelfreierWare. Ansprüche auf Ersatz direkten oder indirekten Schadens sind ausgeschlossen. Durch die Mängelrüge wird die Pflicht, fristgerecht in voller Höhe zu zahlen, nicht berührt. Soweit nachgewiesene Mängel von Lieferanten des Verkäufers zu vertreten sind, ist dieser berechtigt, die Mängelrügen an den Lieferanten weiterzugeben und seine Mängelansprüche an den Käufer abzutreten. In diesem Fall bestehen keine weiteren Ansprüche gegen den Verkäufer. Beanstandungen durch den Käufer sind in jedem Fall ausgeschlossen, wenn sonstige Beimischungen, Materialien usw. vom Käufer zugegeben bzw. verwendet werden, die nicht von uns bezogen bzw. ausdrücklich schriftlich zugelassen werden. Beanstandungen sind dann ausgeschlossen, wenn der Käufer nicht unsere kompletten Systeme verarbeitet und verwendet. Unsere anwendungstechnischen Empfehlungen in Wort und Schrift, die zur Unterstützung des Käufers / Verarbeiters entsprechend dem derzeitigen Kenntnisstand in Wissenschaft und Praxis gegeben werden, sind unverbindlich und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis und keine Nebenwirkungen aus dem Kaufvertrag. Sie entbinden den Käufer nicht davon, unsere Produkte auf ihre Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck in eigener Verantwortung selbst zu prüfen. Für geringfügige Abweichungen unserer Lieferung – insbesondere hinsichtlich Farbton, Struktur, Viskosität, Trocknungszeit, Abbindezeit – haften wir nicht. Eine Gewährleistung für die mit gelieferten Materialien hergestellten Verbindungen / Anstriche und Beschichtungen kann nicht übernommen werden, da wir keinen Einfluß auf die sachgemäße Verarbeitung haben. Erfüllungsort und Gerichtsstand: Erfüllungsort für die Lieferung ist die Versandstation. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist Wesel.

Teilnichtigkeit:

Die Nichtigkeit eines Teils dieser Bedingungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bedingungen. Ebenso bleibt der Vertrag bestehen, wenn einzelne Teile oder einzelne Abreden nichtig sind.

Datenschutz:

Wir sind berechtigt, die bezüglich der Geschäftsbeziehung oder im Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den Auftraggeber, gleich ob diese vom Auftraggeber oder von Dritten stammen, im Sinne des Datenschutzgesetzes zu verarbeiten.

Stand: 1. Februar 2004